Warum ist Alkohol am Arbeitsplatz problematisch?
Alkohol am Arbeitsplatz ist auf mehreren Ebenen problematisch, sowohl für den Trinkenden selbst als auch für das Unternehmen und die Kollegen.
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Alkohol am Arbeitsplatz ist auf mehreren Ebenen problematisch, sowohl für den Trinkenden selbst als auch für das Unternehmen und die Kollegen.
Wer Alkohol konsumiert, muss mit körperlichen und geistigen Leistungseinschränkungen rechnen, etwa nachlassender Konzentration, beeinträchtigter Reaktionsfähigkeit und schlechterer Koordination.
Alkoholkonsum beeinträchtigt nicht nur die Leistungs- und Koordinationsfähigkeit, sondern erhöht auch das Risikoverhalten. Besonders beim Arbeiten mit Maschinen oder in der Höhe, zum Beispiel auf Leitern, ist die Unfallgefahr durch Alkoholkonsum erheblich.
Laut Schätzungen spielt bei 20 % bis 25 % aller Arbeitsunfälle Alkoholeinfluss eine Rolle.1 Dabei gefährdet Alkoholkonsum nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern auch Kolleginnen und Kollegen, die durch Unfälle oder Mehrarbeit belastet werden.
Alkoholkonsum führt in Unternehmen zu erheblichen Kosten, vor allem durch Fehlzeiten und Produktivitätsverluste. Laut AOK Rheinland/Hamburg ließen sich im Jahr 2022 pro 100 Versicherte 15,3 Arbeitsunfähigkeitstage auf die Folgen von Alkoholkonsum zurückführen.2
Wenn ein Kollege am Arbeitsplatz trinkt und dadurch weniger leistungsfähig ist oder häufiger fehlt, müssen andere Mitarbeitende dies ausgleichen. Das kann zu Mehrarbeit, Qualitätsverlusten und zusätzlichem Stress führen und damit zu Spannungen. Zudem entstehen für Dritte erhöhte Risiken, etwa durch die Gefahr, bei alkoholbedingen Unfällen verletzt zu werden, oder durch Überlastung aufgrund von Mehrarbeit.
Langfristig erhöht regelmäßiger riskanter Konsum das Risiko für chronische Erkrankungen, darunter Leber-, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen. Zudem kann Alkohol zu gesteigerter Ermüdung und psychischen Belastungen führen, die nicht nur die allgemeine Leistungsfähigkeit mindern, sondern auch das Wohlbefinden beeinträchtigen.
Nach aktuellem Stand gibt es in Deutschland kein pauschales gesetzliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Das gilt weder für den Konsum während der Arbeitszeit noch in den Pausen. Unternehmen können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen eigene Verbote festlegen.3
Allerdings gibt es für bestimmte Berufsgruppen ein gesetzlich verankertes Alkoholverbot, darunter minderjährige Arbeitnehmer (§ 31 JArbSchG) sowie Beschäftigte im Straßenverkehr (z. B. Berufskraftfahrer, Taxifahrer), Luftverkehr, Schiffsverkehr und Bahnverkehr, bei denen Sicherheitsvorschriften Alkoholkonsum strikt untersagen.
Menschen, die Alkoholprobleme haben, zeigen in der Regel Symptome auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene. Manche der im Folgenden genannten Anzeichen können auch auf andere Erkrankungen zurückzuführen sein, deshalb sollte man mit einer Eigendiagnose sehr vorsichtig sein. Wenn sich Auffälligkeiten allerdings häufen oder eindeutige Anzeichen wie eine Alkoholfahne vorliegen, sollten Vorgesetzte das Gespräch mit der betroffenen Person suchen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 15 ArbSchG) sind Beschäftigte verpflichtet, die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die anderer Personen nicht zu gefährden.4 Wer alkoholisiert arbeitet, verstößt in der Regel gegen diese Pflicht. Darüber hinaus verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 31 JArbSchG) sowohl die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche wie auch den Alkoholkonsum durch diese während der Arbeitszeit.5
Arbeitgeber können in ihrem Betrieb ein Alkoholverbot einführen. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) ist dafür die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.6 Ein solches Verbot stellt zwar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer dar, ist aber zulässig, wenn Sicherheitsinteressen dies rechtfertigen. Wird das Verbot in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt, ist es bindend.
Was passiert, wenn man trotz Alkoholverbot am Arbeitsplatz trinkt? Mehrere Konsequenzen sind vorstellbar. Viele davon gelten nicht nur für das tatsächliche Trinken während der Arbeitszeit, sondern auch für den Fall, dass Betroffene mit Restalkohol im Blut zur Arbeit erscheinen.
„Droht Mitarbeitenden, die Alkohol am Arbeitsplatz konsumieren, eine Kündigung?“, ist eine häufig gestellte Frage. Auf jeden Fall kann Alkoholkonsum während der Arbeit arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. In vielen Fällen ist zunächst eine Abmahnung üblich. Bei wiederholten Verstößen oder wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt, kann auch eine verhaltensbedingte Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung (§ 626 BGB) gerechtfertigt sein.
Alkoholisierte Arbeitnehmer haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Berufsgenossenschaft kann den Versicherungsschutz verweigern, wenn der Unfall ursächlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.7 In solchen Fällen können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Auch der Arbeitgeber kann haftbar sein, wenn er über die Alkoholisierung des Mitarbeitenden Bescheid wusste und ihn trotzdem hat arbeiten lassen.
Der Schlüssel zur erfolgreichen Überwindung der Sucht liegt immer im Verstehen der Ursachen und dem Entwickeln von individuellen Strategien für den Umgang mit suchtauslösenden Situationen. Mit professioneller Hilfe können Sie sich aus der Sucht befreien und in ein selbstbestimmtes Leben zurückfinden.
Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber, wenn er Alkoholkonsum am Arbeitsplatz bemerkt?Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht (§ 618 BGB, § 3 ArbSchG). Das bedeutet, dass sie die Sicherheit im Betrieb gewährleisten und Arbeitnehmer vor Gefährdungen schützen müssen. Dazu gehört auch der richtige Umgang mit Alkoholproblemen. In der Praxis haben sich folgende Maßnahmen bewährt:
Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen sollten den Umgang mit Alkohol eindeutig regeln. Sie müssen für alle Beschäftigten gelten und bekannt gemacht werden.
Präventionsangebote, Informationsveranstaltungen und Schulungen machen Risiken sichtbar und geben Betroffenen Informationen zu Hilfeangeboten.
Zeigt ein Mitarbeitender Anzeichen von Alkoholproblemen, sollte dies in einem vertraulichen Gespräch thematisiert werden. Viele Betriebe arbeiten mit Stufenplänen (Gespräch, Abmahnung, ggf. Vermittlung an ärztliche oder therapeutische Hilfen). Rechtlich verpflichtend ist ein solches Schema nicht, aber es wird von Berufsgenossenschaften und Fachstellen empfohlen.
Arbeitgeber können sich Unterstützung bei externen Beratungsstellen holen und so betroffene Arbeitnehmer über Hilfestellen und -angebote informieren. Man sollte auch auf die Möglichkeit anonymer Beratungsangebote hinweisen, um die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Hilfe zu senken. Eine betriebliche Suchtberatung in Kooperation mit externen Fachstellen bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, Unterstützung für alle Beschäftigten bereitzustellen.
Wenn Alkohol am Arbeitsplatz zur Gefahr für Gesundheit und Leistungsfähigkeit wird, reicht eine Beratung allein oft nicht aus. In solchen Fällen kann eine qualifizierte Behandlung sinnvoll sein. Die My Way Betty Ford Klinik ist auf Alkoholentzug spezialisiert. Sie bietet höchste Diskretion, individuelle Behandlung, inklusive der Behandlung von Begleiterkrankungen, und ein ganzheitliches Therapieprogramm. Eine körperliche Entgiftung und psychische Entwöhnung ist innerhalb von 28 Tagen möglich, sofern keine schweren Begleiterkrankungen vorliegen. Der Übergang von der Klinik in den Alltag wird mit individuellen Nachsorgekonzepten unterstützt.
Intensivtherapie bei Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Drogen – mit Behandlung von Begleiterkrankungen.
Gelegentlicher Konsum gilt als verhaltensbedingt und kann abgemahnt oder gekündigt werden. Eine Abhängigkeit wird als Krankheit anerkannt und erfordert in der Regel andere Maßnahmen (z. B. Therapieangebote).
Tests sind nur mit Zustimmung des Mitarbeitenden erlaubt. Ein Zwangstest verletzt die Persönlichkeitsrechte nach Art. 2 Abs. 2 GG.8
Ein generelles gesetzliches Alkoholverbot existiert nicht. Allerdings können Arbeitgeber im Rahmen ihres Direktionsrechts oder über eine Betriebsvereinbarung ein Verbot erlassen, insbesondere, wenn Sicherheitsrisiken bestehen (z. B. bei Fahr-, Maschinen- oder Handwerkstätigkeiten).
Viele Berufsgenossenschaften und Fachstellen stellen Stufenpläne, Handlungshilfen und Schulungen zur Verfügung, um Führungskräfte im Umgang mit betroffenen Mitarbeitenden zu unterstützen.
Wenn Sie bei einem Mitarbeitenden Anzeichen für Alkoholkonsum vermuten, braucht es ein sensibles und gleichzeitig klares Vorgehen, um die Sicherheit aller im Betrieb zu gewährleisten. Dafür empfiehlt sich folgendes Vorgehen:9
Die Teilnahme ist freiwillig. Lehnt jemand ab und zeigt weiterhin alkoholbedingtes Fehlverhalten, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern ist in § 618 BGB sowie in § 3 ArbSchG verankert. Arbeitgeber müssen Beschäftigte von ihrer Tätigkeit entbinden, wenn deren Zustand eine Gefahr für sie selbst oder für andere darstellt. Wichtig ist: Eine Alkoholerkrankung / Alkoholsucht gilt rechtlich als Krankheit. Daher kommt im Falle einer Kündigung eher eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach erfolgloser Therapie in Betracht, nicht jedoch eine verhaltensbedingte Kündigung.
Auch in der My Way Betty Ford Klinik ist eine Suchttherapie für Menschen mit einem Alkoholproblem am Arbeitsplatz möglich, in der individuell auf die Probleme des Einzelnen eingegangen wird. Wir bieten Ihnen:
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1 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.: „Alkohol am Arbeitsplatz“, 11/2019, S. 5, https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/FS_Alkohol-am-Arbeitsplatz.pdf (Datum des Zugriffs: 09.09.2025)
2 AOK Rheinland/Hamburg „Immer häufiger fallen Beschäftigte wegen Alkoholproblemen aus“, Pressemitteilung vom 09.01.2024, https://www.aok.de/pp/rh/pm/immer-haeufiger-fallen-beschaeftigte-wegen-alkoholproblemen-aus/ (Datum des Zugriffs: 09.09.2025)
Die Inhalte unseres Suchtratgebers wurden von anerkannten Suchtmedizinern geprüft. Trotzdem dürfen sie nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Aussagen zur medikamentösen Behandlung und Begleitung eines Entzugs.
Die Informationen unseres Ratgebers können einen Arztbesuch nicht ersetzen, sie können aber als Motivation und Gesprächsgrundlage für einen Besuch bei Ihrem Hausarzt oder einer Suchtberatungsstelle dienen. Wenn Sie glauben, sie könnten ein Suchtproblem haben, können Sie sich auch gerne direkt an uns wenden.
Ein Haftungsausschluss besteht überdies für Aussagen zur Übernahme von Kosten durch Leistungserbringer wie Krankenkassen und Rentenversicherungen, da sich die Gesetzeslage hier rasch ändern kann. Wenn sie Fragen zur Kostenübernahme für einen stationären Aufenthalt in der My Way Betty Ford Klinik haben, schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an. Wir haben individuelle Lösungen für alle Arten von Versicherungen.
Unser Expertenteam überarbeitet und aktualisiert unsere Ratgeberseiten regelmäßig, sollten Sie dennoch etwas entdecken, dass Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist, schreiben Sie uns gerne. Wir werden die entsprechenden Passagen zeitnah prüfen.
Wir verzichten zugunsten einer leichteren Lesbarkeit auf geschlechtsspezifische Differenzierungen in unseren Texten. Männliche und weibliche Formen inkludieren vorurteilsfrei alle Geschlechter. Die My Way Betty Ford Klinik versteht sich ausdrücklich als diskriminierungsfreie, genderoffene Einrichtung für alle Menschen.
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