Alkohol am Arbeitsplatz

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Aktualisiert am: 11.11.2025
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Wichtiges in Kürze

  • Alkoholkonsum kann zu Leistungseinbußen, gesundheitlichen Schäden und Belastungen des Arbeitsklimas führen.
  • Sofern Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts Gegenteiliges aussagen, ist Alkohol bei der Arbeit grundsätzlich nicht verboten.
  • Trunkenheit am Arbeitsplatz kann arbeitsrechtliche Folgen haben und zu Abmahnungen und sogar zur (fristlosen) Kündigung führen.
  • Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Durch Präventionsarbeit können sie zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden beitragen.
  • Bei Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit ist es wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Inhalt

    Warum ist Alkohol am Arbeitsplatz problematisch?

    Alkohol am Arbeitsplatz ist auf mehreren Ebenen problematisch, sowohl für den Trinkenden selbst als auch für das Unternehmen und die Kollegen.

    Beeinträchtigung der Arbeitsleistung

    Wer Alkohol konsumiert, muss mit körperlichen und geistigen Leistungseinschränkungen rechnen, etwa nachlassender Konzentration, beeinträchtigter Reaktionsfähigkeit und schlechterer Koordination.

    Erhöhtes Sicherheitsrisiko

    Alkoholkonsum beeinträchtigt nicht nur die Leistungs- und Koordinationsfähigkeit, sondern erhöht auch das Risikoverhalten. Besonders beim Arbeiten mit Maschinen oder in der Höhe, zum Beispiel auf Leitern, ist die Unfallgefahr durch Alkoholkonsum erheblich.

    Laut Schätzungen spielt bei 20 % bis 25 % aller Arbeitsunfälle Alkoholeinfluss eine Rolle.1 Dabei gefährdet Alkoholkonsum nicht nur die betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern auch Kolleginnen und Kollegen, die durch Unfälle oder Mehrarbeit belastet werden.

    Finanzieller Schaden für Unternehmen

    Alkoholkonsum führt in Unternehmen zu erheblichen Kosten, vor allem durch Fehlzeiten und Produktivitätsverluste. Laut AOK Rheinland/Hamburg ließen sich im Jahr 2022 pro 100 Versicherte 15,3 Arbeitsunfähigkeitstage auf die Folgen von Alkoholkonsum zurückführen.2

    Folgen für das Arbeitsklima

    Wenn ein Kollege am Arbeitsplatz trinkt und dadurch weniger leistungsfähig ist oder häufiger fehlt, müssen andere Mitarbeitende dies ausgleichen. Das kann zu Mehrarbeit, Qualitätsverlusten und zusätzlichem Stress führen und damit zu Spannungen. Zudem entstehen für Dritte erhöhte Risiken, etwa durch die Gefahr, bei alkoholbedingen Unfällen verletzt zu werden, oder durch Überlastung aufgrund von Mehrarbeit.

    Risiken für die Gesundheit

    Langfristig erhöht regelmäßiger riskanter Konsum das Risiko für chronische Erkrankungen, darunter Leber-, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen. Zudem kann Alkohol zu gesteigerter Ermüdung und psychischen Belastungen führen, die nicht nur die allgemeine Leistungsfähigkeit mindern, sondern auch das Wohlbefinden beeinträchtigen.

    Ist Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten?

    Nach aktuellem Stand gibt es in Deutschland kein pauschales gesetzliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Das gilt weder für den Konsum während der Arbeitszeit noch in den Pausen. Unternehmen können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen eigene Verbote festlegen.3

    Allerdings gibt es für bestimmte Berufsgruppen ein gesetzlich verankertes Alkoholverbot, darunter minderjährige Arbeitnehmer (§ 31 JArbSchG) sowie Beschäftigte im Straßenverkehr (z. B. Berufskraftfahrer, Taxifahrer), Luftverkehr, Schiffsverkehr und Bahnverkehr, bei denen Sicherheitsvorschriften Alkoholkonsum strikt untersagen.

    Wie erkennt man Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz?

    Menschen, die Alkoholprobleme haben, zeigen in der Regel Symptome auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene. Manche der im Folgenden genannten Anzeichen können auch auf andere Erkrankungen zurückzuführen sein, deshalb sollte man mit einer Eigendiagnose sehr vorsichtig sein. Wenn sich Auffälligkeiten allerdings häufen oder eindeutige Anzeichen wie eine Alkoholfahne vorliegen, sollten Vorgesetzte das Gespräch mit der betroffenen Person suchen.

    • Reduzierter Allgemeinzustand, B. Appetitmangel, Gewichtsverlust, Rosazea im Gesicht, vermehrtes Schwitzen, Schlafstörungen, Zitternde Hände und Finger, Magen-Darm-Beschwerden
    • Verhaltensänderungen wie Nervosität, Stimmungsschwankungen, übersteigerte Heiterkeit, Reizbarkeit oder depressive Verstimmungen
    • Leistungseinbrüche und Verhalten, z. B. häufige Fehler, Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit, mehr Pausen
    • Körperpflege und Erscheinungsbild, d. h. Vernachlässigung von Hygiene oder auffällige Veränderungen im Aussehen
    • Soziale Auffälligkeiten: Rückzug, Isolation, Kontaktvermeidung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen
    • Alkoholfahne / Verschleierung, z. B. durch Kaugummi
    • Fehlzeiten und Abwesenheiten, z. B. wiederholte unentschuldigte Krankheitstage, auffälliger Kurzurlaub, plötzliche Abwesenheit

    Welche Regelungen zum Alkoholkonsum am Arbeitsplatz gibt es?

    Ein allgemeines gesetzliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland nicht. Allerdings können verschiedene Regelungen und Richtlinien den Konsum einschränken oder untersagen. Zudem können Arbeitgeber eigene Regeln festlegen.

    Arbeitsschutz

    Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 15 ArbSchG) sind Beschäftigte verpflichtet, die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die anderer Personen nicht zu gefährden.4 Wer alkoholisiert arbeitet, verstößt in der Regel gegen diese Pflicht. Darüber hinaus verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 31 JArbSchG) sowohl die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche wie auch den Alkoholkonsum durch diese während der Arbeitszeit.5

    Betriebsinterne Regelungen

    Arbeitgeber können in ihrem Betrieb ein Alkoholverbot einführen. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) ist dafür die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.6 Ein solches Verbot stellt zwar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer dar, ist aber zulässig, wenn Sicherheitsinteressen dies rechtfertigen. Wird das Verbot in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt, ist es bindend.

    Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

    Was passiert, wenn man trotz Alkoholverbot am Arbeitsplatz trinkt? Mehrere Konsequenzen sind vorstellbar. Viele davon gelten nicht nur für das tatsächliche Trinken während der Arbeitszeit, sondern auch für den Fall, dass Betroffene mit Restalkohol im Blut zur Arbeit erscheinen.

    Abmahnung und Kündigung

    „Droht Mitarbeitenden, die Alkohol am Arbeitsplatz konsumieren, eine Kündigung?“, ist eine häufig gestellte Frage. Auf jeden Fall kann Alkoholkonsum während der Arbeit arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. In vielen Fällen ist zunächst eine Abmahnung üblich. Bei wiederholten Verstößen oder wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt, kann auch eine verhaltensbedingte Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung (§ 626 BGB) gerechtfertigt sein.

    Haftung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss

    Alkoholisierte Arbeitnehmer haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Berufsgenossenschaft kann den Versicherungsschutz verweigern, wenn der Unfall ursächlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist.7 In solchen Fällen können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Auch der Arbeitgeber kann haftbar sein, wenn er über die Alkoholisierung des Mitarbeitenden Bescheid wusste und ihn trotzdem hat arbeiten lassen.

    Sucht erkennen – Sucht überwinden

    Der Schlüssel zur erfolgreichen Überwindung der Sucht liegt immer im Verstehen der Ursachen und dem Entwickeln von individuellen Strategien für den Umgang mit suchtauslösenden Situationen. Mit professioneller Hilfe können Sie sich aus der Sucht befreien und in ein selbstbestimmtes Leben zurückfinden.

    Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber, wenn er Alkoholkonsum am Arbeitsplatz bemerkt?

    Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht (§ 618 BGB, § 3 ArbSchG). Das bedeutet, dass sie die Sicherheit im Betrieb gewährleisten und Arbeitnehmer vor Gefährdungen schützen müssen. Dazu gehört auch der richtige Umgang mit Alkoholproblemen. In der Praxis haben sich folgende Maßnahmen bewährt:

    Klare Regeln

    Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen sollten den Umgang mit Alkohol eindeutig regeln. Sie müssen für alle Beschäftigten gelten und bekannt gemacht werden.

    Aufklärung und Schulungen

    Präventionsangebote, Informationsveranstaltungen und Schulungen machen Risiken sichtbar und geben Betroffenen Informationen zu Hilfeangeboten.

    Umgang mit auffälligen Mitarbeitern

    Zeigt ein Mitarbeitender Anzeichen von Alkoholproblemen, sollte dies in einem vertraulichen Gespräch thematisiert werden. Viele Betriebe arbeiten mit Stufenplänen (Gespräch, Abmahnung, ggf. Vermittlung an ärztliche oder therapeutische Hilfen). Rechtlich verpflichtend ist ein solches Schema nicht, aber es wird von Berufsgenossenschaften und Fachstellen empfohlen.

    Unterstützung durch externe Beratungsstellen

    Arbeitgeber können sich Unterstützung bei externen Beratungsstellen holen und so betroffene Arbeitnehmer über Hilfestellen und -angebote informieren. Man sollte auch auf die Möglichkeit anonymer Beratungsangebote hinweisen, um die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Hilfe zu senken. Eine betriebliche Suchtberatung in Kooperation mit externen Fachstellen bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, Unterstützung für alle Beschäftigten bereitzustellen.

    Welche Klinik behandelt Alkoholprobleme diskret?

    Wenn Alkohol am Arbeitsplatz zur Gefahr für Gesundheit und Leistungsfähigkeit wird, reicht eine Beratung allein oft nicht aus. In solchen Fällen kann eine qualifizierte Behandlung sinnvoll sein. Die My Way Betty Ford Klinik ist auf Alkoholentzug spezialisiert. Sie bietet höchste Diskretion, individuelle Behandlung, inklusive der Behandlung von Begleiterkrankungen, und ein ganzheitliches Therapieprogramm. Eine körperliche Entgiftung und psychische Entwöhnung ist innerhalb von 28 Tagen möglich, sofern keine schweren Begleiterkrankungen vorliegen. Der Übergang von der Klinik in den Alltag wird mit individuellen Nachsorgekonzepten unterstützt.

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    Häufige Fragen zum Alkoholkonsum am Arbeitsplatz

    Wie unterscheiden sich gelegentlicher Konsum und Alkoholabhängigkeit rechtlich?

    Gelegentlicher Konsum gilt als verhaltensbedingt und kann abgemahnt oder gekündigt werden. Eine Abhängigkeit wird als Krankheit anerkannt und erfordert in der Regel andere Maßnahmen (z. B. Therapieangebote).

    Darf der Arbeitgeber einen Alkoholtest bei Verdacht anordnen?

    Tests sind nur mit Zustimmung des Mitarbeitenden erlaubt. Ein Zwangstest verletzt die Persönlichkeitsrechte nach Art. 2 Abs. 2 GG.8

    Ist Alkohol am Arbeitsplatz erlaubt?

    Ein generelles gesetzliches Alkoholverbot existiert nicht. Allerdings können Arbeitgeber im Rahmen ihres Direktionsrechts oder über eine Betriebsvereinbarung ein Verbot erlassen, insbesondere, wenn Sicherheitsrisiken bestehen (z. B. bei Fahr-, Maschinen- oder Handwerkstätigkeiten).

    Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Führungskräfte selbst?

    Viele Berufsgenossenschaften und Fachstellen stellen Stufenpläne, Handlungshilfen und Schulungen zur Verfügung, um Führungskräfte im Umgang mit betroffenen Mitarbeitenden zu unterstützen.

    Was kann ich tun, wenn ich Alkoholkonsum bei einem Mitarbeitenden vermute?

    Wenn Sie bei einem Mitarbeitenden Anzeichen für Alkoholkonsum vermuten, braucht es ein sensibles und gleichzeitig klares Vorgehen, um die Sicherheit aller im Betrieb zu gewährleisten. Dafür empfiehlt sich folgendes Vorgehen:9

    1. Als Führungskraft bzw. Vorgesetzter müssen Sie Auffälligkeiten im Arbeitsverhalten dokumentieren. Das Stellen einer Diagnose anhand eigener Beobachtungen ist unzulässig.
    2. Im Vier-Augen-Gespräch werden die Beobachtungen klar benannt, ohne Spekulation über Ursachen.
    3. Sie müssen prüfen, ob die betroffene Person noch sicher arbeiten kann. Bei Gefährdung muss die Person sofort vom Arbeitsplatz entfernt werden.
    4. Im weiteren Verlauf wird eine Intervention eingeleitet, die von einem ersten Gespräch über weitere Klärungsgespräche bis hin zu Abmahnung oder Vermittlung an Beratungsstellen reichen kann.
    5. Als Vorgesetzter sollten Sie dem Betroffenen Hilfsangebote wie betriebsärztliche oder externe Beratung aufzeigen. Die Inanspruchnahme liegt in der Eigenverantwortung des Beschäftigten.
    6. Alle Schritte müssen sachlich dokumentiert werden, um Sicherheit, Gesundheit und betriebliche Regeln zu gewährleisten.
    Was passiert, wenn Beschäftigte eine Intervention oder Hilfsangebote ablehnen?

    Die Teilnahme ist freiwillig. Lehnt jemand ab und zeigt weiterhin alkoholbedingtes Fehlverhalten, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Was bedeutet die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern bei Alkohol am Arbeitsplatz?

    Die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern ist in § 618 BGB sowie in § 3 ArbSchG verankert. Arbeitgeber müssen Beschäftigte von ihrer Tätigkeit entbinden, wenn deren Zustand eine Gefahr für sie selbst oder für andere darstellt. Wichtig ist: Eine Alkoholerkrankung / Alkoholsucht gilt rechtlich als Krankheit. Daher kommt im Falle einer Kündigung eher eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach erfolgloser Therapie in Betracht, nicht jedoch eine verhaltensbedingte Kündigung.

    Ihr Kontakt zur My Way Betty Ford Privatklinik

    Auch in der My Way Betty Ford Klinik ist eine Suchttherapie für Menschen mit einem Alkoholproblem am Arbeitsplatz möglich, in der individuell auf die Probleme des Einzelnen eingegangen wird. Wir bieten Ihnen:

    • ein langjährig bewährtes und zertifiziertes Therapiekonzept
    • die Entgiftung und Entwöhnung in einem Behandlungsschritt
    • maximale Diskretion und Anonymität durch Aliasnamen
    Person steigt eine Treppe herauf und hält eine Fahne in der Hand. Auf einem Schild steht JA zum suchtfreien Leben.






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      Quellenangaben

      1 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.: „Alkohol am Arbeitsplatz“, 11/2019, S. 5, https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/FS_Alkohol-am-Arbeitsplatz.pdf (Datum des Zugriffs: 09.09.2025)

      2 AOK Rheinland/Hamburg „Immer häufiger fallen Beschäftigte wegen Alkoholproblemen aus“, Pressemitteilung vom 09.01.2024, https://www.aok.de/pp/rh/pm/immer-haeufiger-fallen-beschaeftigte-wegen-alkoholproblemen-aus/ (Datum des Zugriffs: 09.09.2025)

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