Kein Gespräch bei aufgeladener Stimmung
Wer einem Alkoholiker helfen möchte, sollte hierfür sensibilisiert sein und den richtigen Zeitpunkt für die Konfrontation abpassen. Eine aufgebrachte Situation, kurz nachdem der Betroffene mal wieder durch sein alkoholinduziertes Verhalten negativ aufgefallen ist, eignet sich weniger. Zu schnell schalten die Betroffenen hier in den Verteidigungsmodus.
Idealer Zeitpunkt: Betroffener identifiziert seinen Konsum als schädlich
Besser ist eine ruhige Situation, wenn der Suchtkranke möglicherweise bereits für das Thema sensibilisiert ist. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, auf die negativen Folgen des Alkohols aufmerksam zu machen – etwa, wenn der Betroffene sich selbst gerade über seinen Konsum ärgert5. Entscheidend ist, dass der Suchtkranke ein Problembewusstsein entwickelt, denn nur so entsteht beim ihm die Motivation, etwas an seinem eigenen Verhalten und seinem Leben zu verändern.
Wann kann man einen Alkoholiker einweisen?
Wenn Gespräche mit einem Suchtkranken zu nichts führen und dieser unaufhörlich weiter trinkt, geraten Familie und Freunde irgendwann an ihre Grenzen. Müssen sie wirklich hilflos dabei zusehen, wie der betroffene Mensch sich im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode trinkt? Viele Angehörige von Alkoholabhängigen stellen sich deshalb die Frage, wann man einen Alkoholiker einweisen kann.
Zwangsunterbringungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Das ist (zum Glück) gar nicht so einfach und stellt normalerweise nur die letzte aller Möglichkeiten dar, um einem Alkoholabhängigen zu helfen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Zwangsunterbringung, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen sowie zum Schutz des suchtkranken Menschen durchgeführt werden kann. Hierzu hat der Bundesgerichtshof ein eindeutiges Urteil gefällt:
Nur, wenn die Zwangsunterbringung dem Schutz des alkoholabhängigen Menschen gilt, weil dieser sich anderenfalls selbst verletzen oder gar töten könnte, kann sie in Erwägung gezogen werden. Darüber hinaus muss der Alkoholismus so stark ausgeprägt sein, dass er mit einem „geistigen Gebrechen“ gleichzusetzen ist, aufgrund dessen der Suchtkranke nicht mehr dazu in der Lage ist, einen eigenen freien Willen zu bilden6.
Abstinenzmotivation oft nur bei freiwilligem Entzug
Dieses Urteil ist entscheidend, weil es einerseits dabei hilft, suchtkranke Menschen davor zu bewahren, dass diese sich im Stadium der alkoholbedingten Unzurechnungsfähigkeit etwas antun. Gleichzeitig berücksichtigt es jedoch den freien Willen der betroffenen Personen: Alkoholismus allein genügt nicht, um Freiheitsrechte zu entziehen. Davon abgesehen, kann ein solches Vorgehen für das eigentliche Ziel der Angehörigen – den Suchtkranken vom Alkohol loszubekommen – kontraproduktiv sein.
Für eine erfolgreiche Therapie ist es entscheidend, dass alkoholabhängige Menschen eine inhärente Entzugs- sowie später eine Abstinenzmotivation entwickeln. Wird die Therapie der Alkoholsucht bei Freunden, Eltern oder Kindern unter Zwang durchgeführt, ist die Entzugsmotivation oft nur gering.