Welche Entzugsbehandlung ist die richtige?
Ein gelungener Neuanfang hängt vom gewählten Behandlungskonzept und der durchführenden Klinik ab und unterscheidet sich je nach Einrichtung maßgeblich. Der wohl grundlegendste Unterschied besteht zwischen einer Suchttherapie in einer Privatklinik und den Leistungen der Rentenversicherung bzw. der gesetzlichen Krankenkassen.
Therapie in einer privaten Drogenentzugsklinik
Eine Drogenentzugsklinik ist eine private Suchtklinik, in welcher der Drogenabhängige unterstützt von einem multiprofessionellen Team eine qualifizierte Entzugsbehandlung durchführt. Diese besteht aus einer Entgiftung, einer Entwöhnungstherapie und einer umfangreichen Rückfallprävention. Die Detoxikation erfolgt als warmer Entzug, d. h. die Entzugserscheinungen werden engmaschig überwacht und medikamentös gelindert. In Gruppen- und Einzelgesprächen werden die psychischen Ursachen der Drogensucht aufgearbeitet und der Betroffene erlernt neue Lösungsansätze. Er öffnet sich im geschützten Rahmen der Klinik erstmals seiner Problematik und erlangt mit Hilfe seiner Ärzte und Therapeuten Schritt für Schritt die Kontrolle über sein Leben zurück. Die Aufenthaltsdauer in der Drogenentzugsklinik umfasst in der Regel mehrere Wochen und variiert in Abhängigkeit von der konsumierten Droge und der persönlichen Lebenssituation. Bei Mehrfachabhängigkeiten – beispielsweise einer zusätzlichen Abhängigkeit von Alkohol – oder psychischen Begleiterkrankungen ist von vornherein mit einem längeren stationären Aufenthalt zu rechnen.
Private Fachkliniken wie die My Way Betty Ford Klinik in Bad Brückenau richten sich ausschließlich an Privatpatienten und Selbstzahler. Die Anmeldung kann meist telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Im Anschluss werden während einer individuellen Beratung der Aufnahmetermin und die Kostenübernahme besprochen. So können Privatpatienten die Kosten für den Aufenthalt bei ihrer Krankenkasse geltend machen; übernommen werden häufig jedoch nur die Kosten für die Entgiftung. Der Kostenübernahmeantrag wird in der Regel von der Entzugsklinik gestellt. Nach Abschluss aller Formalien erhält der Patient eine verbindliche schriftliche Aufnahmebestätigung.
Behandlung in einer öffentlichen Einrichtung
Nach ICD10 und aktueller deutscher Rechtsprechung gilt die Drogenabhängigkeit als Krankheit, so dass die Kosten für eine Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung bei einer positiven Entzugs-Prognose und Versorgungsverträgen mit den zuständigen Kostenträgern meist übernommen werden. Im Vergleich zu einer privaten Entzugsklinik für Drogen verlaufen hier allerdings die akutmedizinische Entgiftung und die Entwöhnung in zwei separaten Schritten. Der körperliche Entzug erfolgt auf der Drogenentzugsstation eines psychiatrischen, internistischen oder neurologischen Krankenhauses oder kann in seltenen Fällen bei geringem Risiko, hoher Motivation und einem unterstützenden Patienten-Umfeld auch ambulant stattfinden. Die Drogenentwöhnung kann in einer anerkannten Fachambulanz, einer Tagesklinik oder einer spezialisierten Fachklinik vonstattengehen und je nach Einzelfall bis zu mehreren Monaten dauern. Die Kostenübernahme wird bei der Rentenversicherung beantragt. Dem Antrag müssen zusätzlich ein ärztliches Kurzgutachten und ein Sozialbericht der Beratungsstelle oder eines Sozialarbeiters der behandelnden Klink beigefügt werden. Dabei sollte beachtet werden, dass die Bewilligung der Kosten und die Bestätigung des Entwöhnungsplatzes deutlich länger dauert als die reine Entgiftung. Um größere zeitliche Lücken zwischen den beiden Entzugsphasen zu vermeiden, sollte der körperliche Entzug erst dann durchgeführt werden, wenn die Entwöhnung bereits genehmigt wurde.
Falls eine Entwöhnung durch persönliche oder familiäre Gründe nicht möglich oder bereits mehrfach fehlgeschlagen ist, kann bei Opiatabhängigen alternativ eine substitutionsgestützte Behandlung mit Methadon zum Tragen kommen. Das Ziel dieser Therapie ist es, ein möglichst gesundes Überleben des Patienten zu sichern. Genehmigt wird die Substitution allerdings nur dann, wenn die Abhängigkeitserkrankung mit anderen Mitteln nicht erfolgreich behandelt und dies auch entsprechend dokumentiert werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen der Behandlung werden vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) und dem Arzneimittelgesetz (AMG) vorgegeben. Die Vermittlung in eine Substitutionstherapie kann durch Ärzte, Apotheker, Beratungsstellen der Drogenhilfe oder sogenannte Clearing-Stellen erfolgen und erfordert eine umfassende Diagnostik und Indikationsstellung. Damit die Therapiekosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, muss der durchführende Mediziner die Mindestanforderungen einer suchtmedizinischen Qualifikation nachweisen und vor Behandlungsbeginn eine Behandlungsvereinbarung mit dem Patienten abschließen.