Wann ist eine stationäre Behandlung in einer Suchtklinik sinnvoll?
Wenn ein geschützter Rahmen, eine Entgiftung oder eine intensive Therapie erforderlich sind. [A]
Welche Suchterkrankungen werden in der Klinik behandelt?
Abhängigkeiten von Alkohol, Medikamenten und Drogen sowie deren Begleiterkrankungen (z. B. Burnout, Depression, etc.). [A]
Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme erfüllt sein?
Eine grundsätzliche Abstinenzmotivation wird vorausgesetzt. Die Klinik richtet sich vor allem an Privatpatienten und Selbstzahler. [A]
Wie läuft die Aufnahme in die Suchtklinik ab?
Telefonische Beratung, Termin- und Kostenklärung, schriftliche Bestätigung und Aufnahmeuntersuchung vor Ort. [B]
Wie schnell ist eine Aufnahme möglich?
Muss ich vor der Aufnahme entgiftet sein?
Nein. Die Entgiftung kann, abhängig von Menge und Substanz, direkt in der Klinik erfolgen. [A]
Kann ich direkt zur Entgiftung aufgenommen werden?
Ja, nach Rücksprache und Anmeldung. [B]
Kann ich aufgenommen werden, wenn ich bei der Ankunft noch Alkohol oder andere Substanzen im Körper habe?
Ja, auch eine Aufnahme im intoxikierten Zustand ist, unter bestimmten Voraussetzungen, möglich. [B]
Welche Unterlagen benötige ich für die Aufnahme?
Eine ärztliche Einweisung ist meist nicht nötig, kann für eine Kostenerstattung aber erforderlich sein. [B]
Kann ein Angehöriger die Aufnahme in eine Suchtklinik veranlassen?
Angehörige können Kontakt aufnehmen und unterstützen, die Entscheidung und Anmeldung zur Therapie muss jedoch vom Betroffenen ausgehen. [J]
Behandlung und Therapieverlauf
Wie läuft eine stationäre Suchtbehandlung ab?
In vier Phasen: Analyse, Stabilisierung, Problembehandlung und Rückfallprävention. [A]
Wie lange dauert die Behandlung?
Bei Alkohol mindestens 28 Tage, bei Medikamenten- und Drogenabhängigkeit meist mindestens vier bis sechs Wochen. [A]
Was ist der Unterschied zwischen Entgiftung und Entwöhnung?
Die Entgiftung behandelt den körperlichen Entzug; die Entwöhnung ist die dazugehörige Therapie. Sie setzt sich mit Suchtursachen und Rückfallrisiken auseinander. [A]
Welche Therapien gehören zur Behandlung?
Unter anderem die 5 Einzel- und 5 Gruppentherapien pro Woche, Kreativ-, Bewegungs- und Entspannungstherapie sowie Rückfallprävention. [C]
Erhalte ich einen individuellen Therapieplan?
Ja. [B]
Finden die Therapien einzeln oder in Gruppen statt?
Beides: jeweils fünf Einzel- und fünf Gruppentherapien pro Woche. [A]
Werden psychische Begleiterkrankungen mitbehandelt?
Ja, beispielsweise Depressionen, Angststörungen, ADHS und Traumafolgestörungen. [A]
Was passiert, wenn ich während der Behandlung rückfällig werde?
Rückfälle und Motivationskrisen werden therapeutisch bearbeitet. Wiederholte Rückfälle oder Substanzmittelmissbrauch innerhalb der Klinik können zum Therapieabbruch führen. [A]
Kann eine Behandlung vorzeitig beendet oder verlängert werden?
Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich. Auch ein vorzeitiger Abbruch kann im Einzelfall erfolgen. [A]
Was passiert nach der stationären Behandlung?
Es wird ein individueller Nachsorgeplan abgesprochen, etwa mit ambulanter Therapie, Selbsthilfegruppen und ggf. mit Intervalltherapie. [H]
Kosten und Kostenträger
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
In erster Linie private Krankenversicherungen oder die Patienten selber; einige wenige gesetzliche Kassen übernehmen in seltenen und auf Kulanzzusagen beruhenden Einzelfällen nur die Kosten für die Entgiftungsbehandlung. [D]
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten?
Nein. Nach vorheriger Kostenklärung ist bei einigen wenigen Krankenkassen in seltenen und auf Kulanzzusagen beruhenden Einzelfällen eine Beteiligung an der Entgiftung möglich. [D]
Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten?
Häufig zumindest für die qualifizierte Entgiftung; der Umfang hängt vom Tarif und Versicherer ab. [D]
Kann ich die Behandlung selbst bezahlen?
Ja. [D]
Benötige ich vor der Aufnahme eine Kostenzusage?
Als Selbstzahler nein. Bei gewünschter Kostenübernahme sollte sie vorher geklärt werden. [D]
Als Selbstzahler benötigen Sie keine Kostenzusage. Wenn die Kosten von einem Kostenträger übernommen werden sollen, empfiehlt es sich, die Kostenübernahme vor der Aufnahme zu klären.
Alltag und Aufenthalt in der Klinik
Darf ich mein Handy benutzen?
Ja.
Gibt es WLAN in der Klinik?
Ja, kostenlos. [E]
Darf ich einen Laptop oder andere elektronische Geräte mitbringen?
Grundsätzlich ja. Laptop sowie Handy oder Tablet sind erlaubt. WLAN und PC-Plätze sind vorhanden. [E]
Wie bin ich während des Aufenthalts untergebracht?
In einem Einzelzimmer mit eigenem Bad, Schreibtisch, Fernseher und WLAN. [E]
Gibt es Einzel- oder Doppelzimmer?
Die Klinik verfügt ausschließlich über Einzelzimmer. [E]
Wie sieht ein typischer Tag in der Suchtklinik aus?
Der Tagesablauf ist neben den üblichen Mahlzeiten therapeutisch strukturiert. [A]
Was kann ich in meiner therapiefreien Zeit unternehmen?
Darf ich während des Aufenthalts die Klinik verlassen?
Nach der Entgiftungsphase tagsüber mit ärztlicher Freigabe; bei der Rückkehr erfolgt in der Regel ein Alkohol- und Drogentest. [A]
Sind Heimfahrten oder Übernachtungen zu Hause möglich?
Nein.
Darf in der Klinik geraucht werden?
Es gibt einen ausgewiesenen Raucherbereich, grundsätzlich sollte aber auch diese Thematik mitbehandelt werden.
Angehörige und Kontakt nach außen
Darf ich während der Behandlung Besuch empfangen?
Ja, Besuche sind nach vorheriger Absprache möglich, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Aus Gründen der Diskretion finden Besuche jedoch nicht in den Räumlichkeiten der Klinik statt. [A]
Wann und wie können Angehörige Kontakt zu mir aufnehmen?
Nach Zustimmung des Patienten. Telefonate werden nur mit schriftlichem Einverständnis durchgestellt. [I]
Werden Angehörige in die Behandlung einbezogen?
Ja, auf Wunsch. [G]
Gibt es Gespräche oder Angebote speziell für Angehörige?
Ja, Angehörigenseminare sowie Paar- und Familiensitzungen. [G]
Was können Angehörige tun, wenn die betroffene Person keine Behandlung möchte?
Eine Behandlung kann nicht erzwungen werden. Angehörige können sich ärztlich oder bei einer Suchthilfeeinrichtung beraten lassen. [J]
Beruf, Privatsphäre und Organisation
Erfährt mein Arbeitgeber von meiner Behandlung?
Die Klinik legt Wert auf Diskretion; der Patient entscheidet grundsätzlich selbst, wer vom Aufenthalt erfährt. [I]
Bekomme ich für die Dauer der Behandlung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Für die Dauer der Entzugsbehandlung kann man sich vom Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Wie wird meine Privatsphäre während der Behandlung geschützt?
Unter anderem durch begrenzte Informationsweitergabe, Aliasnamen und kontrollierte Telefonkontakte. [I]
Kann ich während der Behandlung berufliche Angelegenheiten regeln?
WLAN und PC-Plätze sind vorhanden. Berufliches Arbeiten ist auf dem Zimmer in Grenzen möglich. [E]
Quellen
[A] Klinikprofil und Patienten-FAQ
https://www.mywaybettyford.de/klinik-auf-einen-blick/
[B] Anmeldeinformationen
https://www.mywaybettyford.de/anmeldeinformationen/
[C] Begleitende Therapieangebote
https://www.mywaybettyford.de/begleitende-therapieangebote/
[D] Kostenübernahme
https://www.mywaybettyford.de/kostenuebernahme/
[E] Aufenthalt
https://www.mywaybettyford.de/aufenthalt/
[F] Freizeitangebote
https://www.mywaybettyford.de/freizeitangebote/
[G] Angehörigenarbeit
https://www.mywaybettyford.de/angehoerigenarbeit/
[H] Nachsorge
https://www.mywaybettyford.de/nachsorge/
[I] Diskretion und Privatsphäre
https://www.mywaybettyford.de/diskretion/
[J] Aufklärung und Unterstützung für Angehörige
https://www.mywaybettyford.de/angehoerigenarbeit/auch-angehoerige-brauchen-aufklaerung-und-unterstuetzung/
Wissenschaftlicher Beirat
- Unabhängige Beratung durch namhafte Mediziner der Suchtmedizin und Psychotherapie
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