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  • Spezialisierung auf Suchterkrankungen und deren Begleiterkrankungen, wie Burnout, Depression, Angststörungen, etc.
  • langjährig bewährtes Therapiekonzept
  • Deutlich überdurchschnittliche Personalbesetzung
  • BAR-zertifiziert durch den Fachverbund Sucht, letztmals 2023
  • Rund um die Uhr ein Arzt im Haus
  • 47 Einzelzimmer, 8 davon klimatisiert
  • zugelassenes Krankenhaus im Bereich der Entgiftung
BAR Zertifikat des Fachverbands Sucht Logo des Fachverbands Sucht LGA InterCert Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015
Außenansicht der MyWayBettyFord Klinik

Alkoholentzug Privatklinik Kosten, Medikamenten- und Drogenentzug Kosten

Das Angebot unserer Privatklinik richtet sich in erster Linie an Selbstzahler und Privatpatienten. Mittlerweile übernehmen aber auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen auf freiwilliger Basis einen Teil der Kosten. Dies gilt sowohl für einen Alkoholentzug als auch für einen Drogen- oder Medikamentenentzug. Lassen Sie sich vor einer Anmeldung gerne von uns über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung durch Ihre private bzw. gesetzliche Krankenkasse beraten. Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten einer Entzugsbehandlung.

Private Krankenkasse  Gesetzliche Krankenkasse

 

Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für Kostenübernahme

Ob die Kosten für den stationären Aufenthalt und die Therapien vom Kostenträger übernommen werden, hängt sowohl von der jeweiligen Klinik als auch vom gesundheitlichen Zustand des Suchtkranken ab.

Anforderungen an die Klinik

Damit die Entzugskosten ganz oder teilweise von den privaten Krankenkassen oder der Beihilfestelle übernommen werden, ist es wichtig, dass die Einrichtung wie die My Way Betty Ford Klinik als Krankenhaus oder Vorsorge- oder Rehaeinrichtung gemäß § 107 I SGB V eingestuft werden kann. So muss die Einrichtung z. B. unter permanenter ärztlicher Leitung stehen, über entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Standards arbeiten. In der My Way Betty Ford Klinik ist rund um die Uhr ein Arzt im Hause, diagnostische und therapeutische Möglichkeiten sind vorhanden, die Personalbesetzung ist überdurchschnittlich hoch und das langjährig bewährte Behandlungskonzept entspricht dem neuesten Stand der Suchtmedizin. Dies belegt auch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und FVS DEGEMED 5.0 entsprechend den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR-Richtlinien) bzw. des Fachverbands Sucht. Darüber hinaus sind wir beihilfeberechtigt. Die Möglichkeit auf eine Kostenübernahme für unsere Klinik ist also grundsätzlich gegeben.

Medizinische Notwendigkeit

Bei den meisten Abhängigkeitserkrankungen liegt aufgrund der vorhandenen Symptome eine medizinische Notwendigkeit vor. Sind die Betroffenen nicht in der Lage, ohne ärztliche Hilfe mit dem Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Drogen aufzuhören und es droht eine Chronifizierung der Sucht, kann die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung angenommen werden. Eine ambulante Suchtherapie führt in diesen Fällen in der Regel nicht zur gewünschten Abstinenz, sondern ist vielfach mit Rückfällen oder Therapieabbrüchen verbunden. Auch andere Krankheitsbilder können eine stationäre Einweisung begründen. Die betroffenen Patienten sollten daher im Gespräch mit dem behandelnden Arzt auf einer stationären Einweisung bestehen.

Unterstützung bei der Beantragung der Übernahme der Behandlungskosten

Wir unterstützen Sie sehr gerne mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Kostenklärung, Antragstellung und allen Formalitäten mit dem zuständigen Kostenträger. Bei privaten Krankenkassen stellen wir selbst den Kostenübernahmeantrag, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen und sich ganz auf Ihre Behandlung konzentrieren können. Gerne können Sie eine unverbindliche telefonische Beratung in Anspruch nehmen.

Sollten Sie sich selbst um eine Kostenzusage von der Krankenkasse kümmern wollen, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Kostenzusage konkret für die My Way Betty Ford Klinik ausgefüllt wird. Auch hierzu beraten wir Sie vorab gerne.

Alkoholentzug Privatklinik Kosten: Mögliche Kostenübernahme

Die Kosten für einen Akutaufenthalt im Sinne einer Entgiftung werden in der Regel von folgenden privaten Krankenversicherungen übernommen:

  • Allianz
  • Alte Oldenburger
  • ARAG
  • AXA
  • Central
  • Continentale
  • DBV
  • Debeka
  • DEVK
  • DKV
  • GENERALI
  • Gothaer
  • Hallesche private Krankenversicherung
  • HanseMerkur
  • HUK-COBURG
  • Inter Versicherungsgruppe
  • LVM Versicherung
  • Münchener Verein
  • R+V
  • SDK
  • SIGNAL IDUNA
  • UKV
  • UNIVERSA
  • Versicherungskammer Bayern

Bei einigen privaten Krankenkassen werden je nach Vertrag anteilige Kosten für die Entwöhnungstherapie übernommen. Für die Behandlung von Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen besteht ggf. ebenfalls die Möglichkeit einer Kostenübernahme.

Die endgültige Zusage hängt von den vertraglich vereinbarten Leistungen des Tarifs ab, wobei der Umfang der Kostenübernahme je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich ausfallen kann. Eine sehr gute und patientenorientierte Zusammenarbeit findet u.a. mit der Debeka, UNIVERSA, AXA, DKV, Continentale und SDK statt, einige andere Krankenkassen haben ihre festen Richtlinien, die Sie ebenfalls gerne bei uns erfragen können.

Alkoholentzug Privatklinik Kosten: Übernahme durch gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen

Als private Einrichtung verfügen wir zwar weder über Verträge mit den gesetzlichen Kassen, noch mit der Deutschen Rentenversicherung, dennoch gibt es abhängig vom Einzelfall bei den Krankenkassen Möglichkeiten der Kostenerstattung. So haben einige gesetzliche Krankenkassen entsprechende Ausnahmen in ihren Satzungen definiert, auf deren Grundlage sie sich an den Kosten für eine Privatklinik beteiligen. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen wie bei den privaten Kassen. Es muss eine von einem Facharzt für Psychiatrie belegte medizinische Notwendigkeit bestehen und die Klinik sollte bestimmten Kriterien entsprechen.

Übernahme der Kosten auf freiwilliger Basis

Gesetzliche Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse, DAK und einige BKK’s und IKK‘s haben in der Vergangenheit bereits auf dieser Grundlage freiwillig einen Teil der Kosten übernommen; meist allerdings nur in Höhe der Aufenthalts- und Behandlungskosten eines öffentlich-rechtlichen Krankenhauses in Wohnortnähe. Eine solche Kostenübernahme ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die bei den jeweiligen Krankenkassen unterschiedlich sein können. Wichtig ist in jedem Fall eine Einweisung vom zuständigen Facharzt (die Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit), eine Beantragung und in der Regel auch eine Zusage der Krankenversicherung vor dem Aufenthalt. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Übernahme durch das Kostenerstattungsverfahren

Darüber hinaus ist eine anteilige Kostenerstattung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 II SGB V möglich. Frei entschieden werden kann, ob das Verfahren lediglich für ambulante bzw. stationäre Behandlungen oder Zahnbehandlungen oder auch für veranlasste Leistungen wie Medikamente, Hilfsmittel und ambulante Operationen oder für alle Bereiche gelten soll. Zudem kann das Kostenerstattungsverfahren auf einen Zeitraum von mindestens drei Monaten begrenzt werden. Wenn Sie dieses Verfahren wählen, werden Sie von Ihrer Krankenkasse wie ein Privatpatient behandelt und müssen alle Rechnungen ab dem Zeitpunkt der Genehmigung selbst bezahlen und anschließend bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse erstattet dann den Teil der Kosten, der auch im Rahmen des bisherigen Sachleistungsprinzips gezahlt worden wäre. Den übersteigenden Betrag muss der Patient selbst tragen.

Ob in diesem Kontext auch die Kosten unserer Klinik gezahlt werden, besprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Den Antrag auf Teilnahme am Kostenerstattungsverfahren muss in jedem Fall im Vorfeld zum stationären Aufenthalt bei der Krankenkasse eingereicht werden. Auch gilt es, die medizinische Notwendigkeit und die Gewährleistung einer gleichwertigen Versorgung wie bei einem zugelassenen Krankenhaus nachzuweisen. Die My Way Betty Ford Klinik stellt in jedem Fall eine vergleichbare medizinische Behandlung wie in einem öffentlichen Krankenhaus sicher. Wie bereits erwähnt, sind wir durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und FVS DEGEMED 5.0 mehr als qualifiziert, um als Wunschklinik im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsverfahren genannt zu werden.

Für Kosten, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernommen werden, bietet sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung an. Dadurch können Sie eine recht hohe Kostenerstattung unseres Tagessatzes erhalten und Leistungen in Anspruch nehmen, die denen eines Privatpatienten gleichgestellt sind. Beim Abschluss eines Neuvertrags kann es je nach Versicherung allerdings zu Wartezeiten zwischen drei und acht Monaten kommen, so dass das Kostenerstattungsprinzip erst nach Ablauf der Wartezeiten geändert werden sollte.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und als Selbstständiger oder Rentner nicht in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung fallen, kann unter Umständen aufgrund unserer BAR-Zertifizierung ein geringer Teil der Kosten für die medizinische Rehabilitation gemäß § 40 II SGB V von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Alkoholentzug Privatklinik Kosten: Antrag auf Kostenübernahme vor Entzug stellen

Unabhängig, ob privat oder gesetzlich versichert – beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Für weitere Informationen oder eine aktive Unterstützung im Rahmen eines Kostenvoranschlages können Sie sich gerne an uns wenden.

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Was ehemalige Patienten über uns sagen

"[...] Ich war 2021 bei Euch wegen meiner Alkoholsucht. Bin nunmehr seid zwei Jahren "trocken". Daran habt Ihr einen ganz grossen Anteil. [...]"
"[...] Hervorzuheben ist die sehr hohe Expertise im Bereich Suchttherapie sowie die beispiellose Therapiedichte, welche es ermöglicht in vergleichsweise kurzer Zeit Ergebnisse in der Entwöhnung zu erzielen. [...]"
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Die Therapieformen unserer Entzugsklinik
haben sich weltweit bewährt

Wir wenden in unserer Sucht- und Entzugsklinik eine Therapieform an, die sich bereits unzählige Male auf der ganzen Welt bewähren konnte. Dabei handelt es sich um ein Therapiekonzept, das durch eine sehr hohe Anzahl an Einzeltherapien in erster Linie ganzheitlich und individuell orientiert ist und durch viele interessante Zusatzangebote ergänzt wird.

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  • Unabhängige Beratung durch namhafte Mediziner der Suchtmedizin und Psychotherapie
  • Kontinuierliche Qualitätsverbesserungen unseres langjährig bewährten Therapiekonzepts
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen gemäß neuesten suchtmedizinischen Erkenntnissen

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